Child Protection

Stand: 01. 03. 25

Zielsetzung und Anspruch für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen:

Der Verein Kulturgemeinschaft für Tirol und Vorarlberg betreut zwei Jugendclubs (Innsbruck und Dornbirn). Der Verein achtet bei allen Aktivitäten für Kinder und Jugendliche auf deren Gesundheit und Sicherheit. Wir bemühen uns um eine sichere und angenehme Umgebung für junge Menschen, damit sie ihre Fähigkeiten voll und ganz entfalten können und vor körperlicher, sexueller und emotionaler Gewalt geschützt bleiben.

 

 

 

 

Von unseren Verantwortlichen für die Jugendarbeit (Leiterinnen und Betreuerinnen) verlangen wir einen hohen fachlichen Anspruch und ebenso eine hohe soziale Kompetenz im Umgang mit Kindern und Jugendlichen: In den von uns erarbeiteten Richtlinien im Umgang mit jungen Menschen werden die Leiterinnen und Betreuerinnen unserer Einrichtungen und Aktivitäten ausgebildet und sind zu deren Einhaltung verpflichtet. Nur wenn die Leiter- und Betreuerinnen diesen Richtlinien zustimmen, vertrauen wir ihnen die Betreuung von Kindern und Jugendlichen an.

 

Leiterinnen sind erwachsene Personen, denen Aufgaben der Leitung unserer Jugendarbeit anvertraut werden. Sie erhalten eine intensive Aus- und eine kontinuierliche Weiterbildung und haben eine vorbildliche Beachtung unserer Richtlinien unter Beweis gestellt.
Betreuerinnen helfen zeitweise bei bestimmten einzelnen Aktivitäten mit. Betreuerinnen sind Jugendliche, die mindestens 16 Jahre alt sind, oder Erwachsene, die meist selbst Eltern sind.

 

Die Richtlinien für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen sind fester Bestandteil der Bemühung um Professionalität für unsere Jugendarbeit. Allfällige Verstöße sollen dem lokalen Ansprechpartner oder direkt dem Vorstand des Vereins gemeldet werden.

Richtlinien für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen:

  1. Die Leiterinnen und Betreuerinnen behandeln jeden Menschen mit gleichem Respekt und gleicher Wertschätzung. Das Wohl und die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen sind stets ihr vorrangiges Anliegen.
  2. Die lokale Ansprechpartnerin steht für alle Beschwerden umgehend zur Verfügung. ( Kontaktdaten siehe unten )
  3. Die Clubleitung ist zuständig für die Einhaltung der Richtlinien und die Ausbildung der Betreuerinnen sowie die Festlegung ihrer konkreten Aufgaben.
  4. Die Leiterinnen und Betreuerinnen sind verpflichtet, sich die Richtlinien für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu eigen zu machen und jederzeit auf deren Einhaltung zu achten.
  5. Die Leiterinnen und Betreuerinnen haben sorgfältig auf die angemessene Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen zu achten. Jede Verhaltensweise (im Tun, im Reden, in Briefen, Emails und sozialen Medien), welche als Vertraulichkeit mit Jugendlichen über die normalen Ausdrucksformen einer guten Freundschaft hinausgehend verstanden werden könnte, ist zu unterlassen.
  6. Die Leiterinnen und Betreuerinnen achten darauf, jeglichen körperlichen Kontakt zu vermeiden, der in irgendeiner Weise missverstanden werden könnte.
  7. Persönliche Gespräche eines Kindes oder Jugendlichen mit einer Leiterin oder Betreuerin sollen an einem öffentlichen Ort oder in Räumen geführt werden, in die von außen eingesehen werden können.
  8. Leiterinnen und Betreuerinnen über 18 Jahren übernachten separat von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Das gleiche gilt für die Körperpflege (Duschen etc.) und das Umkleiden.
  9. Bei Ausflügen oder Lagern sind immer mindestens zwei Betreuerinnen anwesend, unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer.
  10. Die Leiterin einer Aktivität zeichnet dafür verantwortlich, dass bei einer Unternehmung die Sicherheit der Kinder im Vordergrund steht und in keinem Falle riskante Sportarten ausgeführt werden dürfen.
  11. Alle Aktivitäten beginnen und enden zu festgesetzten Zeiten und werden in entsprechenden Informationsblättern oder durch Email, SMS oder soziale Medien rechtzeitig den Erziehungsberechtigten bekannt gegeben, so dass die Kinder ggf. pünktlich gebracht und wieder abgeholt werden können.
  12. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sollen der Clubleitung vor jeder mehrtägigen Aktivität außerhalb der Einrichtung ihre Kontaktdaten sowie ggf. wichtige medizinische Hinweise, evtl. Diäten bzgl. des Kindes hinterlassen.
  13. Das Einverständnis der Eltern für die Veröffentlichung von Fotos auf Internetseiten, in Flyern oder sonstigen Druckerzeugnissen wird mit der Unterschrift bei der Anmeldung gegeben. Andernfalls sollten sie das bei der Anmeldung ihrer Tochter ausdrücklich ablehnen.

 

 

 

Gabi Neuschmid, Lechen 52, 6335 Thiersee
Mobil +43 660 6997668
Mail: gabi.neuschmid@gmail.com

 

 

Anschrift

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Bildungszentrum Angerfeld
Museumstraße 28/3
A-6020 Innsbruck
Tel. +43 512 588226
bzangerfeld@gmail.com

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